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Wissen im Palast


„Das Gedächtnis ist die Fantasie mit Bewusstsein“ - Immanuel Kant

Ein Gedächtnispalast dient als Methode zum Einprägen von Informationen. Sie ist eine mentale Reise, in der Informationen visualisiert und platziert werden können. Die Platzierung der Objekte in einem Raum ermöglicht es, die eingeprägten Informationen in einer gewissen Reihenfolge abzurufen.

Wir von magdrei haben einen Gedächtnispalast über einige Artikel der internationalen Menschenrechte erstellt. Mit dieser interaktiven Anwendung versuchen wir einen kollektiven Gedächtnispalast zu erstellen und für Individuen merkbar zu machen. Hier kannst du die Objekte selbst im Raum platzieren, um deine eigene Version unseres Gedächtnispalastes zu erstellen.


-> Um es auszuprobieren, klicke auf die Bilder und baue mit deinem Smartphone deinen eigenen Gedächtnispalast. Teile deine Ergebnisse im Anschluss mit uns auf
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Um die Website zu öffnen, scanne mit dinem Smartphone den QR-Code, oder öffne folgenden Link: https://magdrei.github.io/Mag3.html

Artikel 1 "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen."
Artikel 2 "Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa rassistischer Art, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."
Artikel 3 "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Artikel 4 "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten."
Artikel 5 "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

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